1892: Ein verbrecherisches Trio

In Bearbeitung!

Josef Bedenik jun. aus Stinkenbrunn, ferner dessen Pferdeknecht Peter Müllner und Niklas Grauß aus demselben Dorfe, standen am 28. v. M. unter der Anklage, in der Nacht vom 13. auf den 14. November v. J. nach getroffener Verabredung aus dem versperrten Keller des Paul Agaczin ein Faß mit 376 Liter Wein gestohlen zu haben, vor dem Gerichtshofe in Oedenburq. Dieses Faß Wein wurde auf den Wagen des Bedenik geladen und mit seinen Pferden durch seinen Kutscher noch in der Nacht weggeführt und im Wiener Bezirke Simmering an den Wirth Franz Schiffthaler um 60 fl. verkauft. Diesen Thatbestand gaben die Angeklagten Müllner und Grauß auch zu, Bedenik jedoch leugnete auf das Entschiedenste. Es stand jedoch diesem Leugnen der Umstand gegenüber, daß die geständigen Angeklagten die Mitschuld des Bedenik behaupteten, ferner daß das Faß Wein so schwer war, daß zur unbemerkten Verladung desselben mindestens drei Männer nothwendig waren, daß Bedenik zwei Tage vor der Verübung des Diebstahls schon einem Wirthe zu Pottendorf Wein zum Verkaufe angetragen hatte, ohne daß er selber welchen besaß, schließlich auch der Umstand, daß er von dem Verweilen seines Knechtes Müllner sammt Wagen und Pferden zwei ganze Tage hindurch wissen mußte. Der Gerichtshof verurtheilte alle drei Angeklagte wegen Verbrechens des Diebstahls und zwar den Bedenik, der ein beurlaubter Sträfling ist, zu drei Jahren Zuchthaus, den Grauß zu zwei Jahren Zuchthaus, den Müllner zu einem Jahr Kerker.

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