In den 1920er Jahren wurde im Zillingdorfer Bergwerkrevier, rund um den heutigen Steinbrunner See, in großem Stil Braunkohle abgebaut und mit einer Werkbahn nach Ebenfurth in ein kalorisches Kraftwerk gebracht. Wen wundert’s, dass der „schmutzige“ Abbau mit seinen riesigen Halden zu Konflikten mit den Steinbrunner Bauern führte.
Die Bauern klagte wegen der Schäden auf den Feldern. Und kamen damit nicht durch. Hier der Zeitungsartikel:
Der Rauchschadenprozeß gegen die Ueberlandszentrale Ebenfurth.
Im vorigen Jahre sind von Wirtschaftsbesitzern in Stinkenbrunn 57 Anklagen gegen die Ueberlandzentrale Ebenfurth der Gemeinde Wien und gegen die Kohlenbergbaugewerkschaft Z i l l i n g d o r f eingebracht worden, in denen Schadenersatz wegen behaupteter Rauchschäden begehrt wird. In den Jahren 1926 bis 1929 sollen nach den Behauptungen der Kläger durch schädliche Gase von einer Schlackenhalde der Ueberlandzentrale in Ebenfurth, den Baggermaschinen, Lokomotiven und dem Tagbau der Zillingdorfer Braunkohlenbergbaugewerkschaft Rauchschäden entstanden sein, die eine Minderung des Ertrages und des Bodenwertes der Felder der Kläger bewirkt hätten. Den entstandenen Schaden bezifferten die Landwirte mit mehr als 228.000 Schilling. Nachdem Sachverständige vernommen worden waren, hat vor kurzem das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien das Urteil gefällt, das das Klagebegehren gegen die Braunkohlenbergbaugewerkschaft Zillingdorf überhaupt abweist und die Kläger verpflichtet, dieser Bergbaugewerkschaft die Prozeßkosten zu bezahlen; die Ueberlandzentrale in Ebenfurth ist zur Zahlung eines Betrages in der Höhe von etwa 10.550 Schilling verpflichtet worden, die Kosten der Ueberlandzentrale und der Kläger werden jedoch gegenseitig aufgehoben.
Quelle: (Neuigkeits) Welt Blatt, 30.Juli 1931, 19.
Anmerkungen: Nach § 364a ABGB (erst im Jahr 1916 eingeführt) muss ein Nachbar einer Bergwerksanlage die damit verbundenen Immissionen hinnehmen, es steht ihm aber ein Ausgleichsanspruch zu. Dementsprechend entschied das Gericht: Die Gemeinde Wien als Betreiberin des Bergwerkes musste überhaupt nichts zahlen; die Überlandzentrale (=kalorisches Kraftwerk in Ebenfurth), ebenfalls im Eigentum der Gemeinde Wien musste nur für geringe Ausgleichskosten aufkommen. Diese Bevorzugung der Industrie war gesellschaftlicher Konsens, da man a) glaubte, nur so Fortschritt erreichen zu können und b) Umweltschäden und die damit verbundenen Gesundheitsprobleme keine Rolle spielten.