Die Verordnung zur Gemeindetrennung 1991 im O-Wortlaut

  • Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 5. September 1990 über die Trennung der Gemeinde Steinbrunn-Zillingtal

  • StF: LGBl. Nr. 66/1990

    Präambel/Promulgationsklausel

    Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:

  • Text

    § 1 Trennung

    Die Gemeinde Steinbrunn-Zillingtal wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

  • § 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet

    (1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

    – Steinbrunn

    – Zillingtal

    (2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Steinbrunn umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Steinbrunn, jenes der neuen Gemeinde Zillingtal das Gebiet der Katastralgemeinde Zillingtal.

  • § 3 Vermögensauseinandersetzung

    Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Steinbrunn-Zillingtal am 27. Juni 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.

  • § 4 Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.

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