Ein unmöglicher Ausrufungspreis, eine gescheiterte Pacht-Versteigerung. Wie schwer es war, in den 1930er-Jahren eine Jagd zu verpachten.
Im Landesamtsblatt der burgenländischen Landesregierung wurde im September 1935 die Verpachtung der Jagdgebiete der Gemeinde Stinkenbrunn (Steinbrunn) angezeigt. Die Vergabe sollte durch eine Versteigerung passieren. Im Dezember wurde die Anzeige mit einer entscheidenden Änderung wiederholt.
Die erste Ausschreibung:
Die Jagd im Gebiete der Gemeinde Stinkenbrunn, rund 2085 K.-Joch, hievon rund 84 K.-Joch Wald, wird für die Zeit vom 1. Feber 1936 bis 31. Jänner 1942 am 13. Oktober 1935, 3 Uhr nachmittags, im Gemeindeamte Stinkenbrunn im Wege der öffentl. Versteigerung verpachtet. Es kommen im Revier vor als Standwild: Haſen Kaninchen, Fasane, Rebhühner; als Wechselwild: Rehe. Der Ausrufungspreis beträgt S 2000; der von jedem Bieter zu leistende Einsatz S 500.–.
Wenn infolge der endgültigen Entscheidung über noch anhängige Berufungen oder im Sinne sonstiger Bestimmungen des IG. oder infolge Änderungen der Gemeindegrenzen ein Zuwachs oder Abfall an dem Jagdreviere eintritt, erfährt der bei der Versteigerung erzielte Pachtschilling eine Erhöhung oder Herabminderung im Verhältnisse des Flächenausmaßes des Zuwachses oder Abfalles. Die Versteigerungsbedingungen liegen zur allgemeinen Einsicht beim Bürgermeister auf. Der Bürgermeister: Mezgolits Andreas e. h.
Die zweite Ausschreibung:
Die Jagd im Reviere der Gemeinde Stinkenbrunn, rund 2085 K.-Joch, hievon rund 84 K.-Joch Wald, wird für die Zeit vom 1. Feber 1936 bis 31. Jänner 1942 am 29. Dezember 1935, 3 Uhr nachmittags, im Gemeindeamte Stinkenbrunn im Wege der öffentlichen Versteigerung verpachtet. Es kommen im Reviere vor als Standwild: Haſen, Kaninchen, Fasane, Rebhühner; als Wechselwild Rehe. Der Ausrufungspreis beträgt S 500.–, der von jedem Bieter zu leistende Einsatz S 500.–.
Wenn infolge der endgültigen Entscheidung über noch anhängige Berufungen oder im Sinne sonstiger Bestimmungen des IG. oder infolge Änderung der Gemeindegrenzen ein Zuwachs oder Abfall an dem Jagdreviere eintritt, erfährt der bei der Versteigerung erzielte Pachtschilling eine Erhöhung oder Herabminderung im Verhältnisse des Flächenausmaßes des Zuwachses oder Abfalles. Die Versteigerungsbedingungen liegen zur allgemeinen Einsicht im Gemeindeamte auf. Der Bürgermeister.
Was war passiert? Offenbar hat sich beim ersten Versteigerungstermin niemand gefunden, zum Ausrufungspreis von 2.000 Schilling ein Gebot abzugeben. Der Ausrufungspreis muss also viel zu hoch angesetzt worden sein, denn bei der zweiten Versteigerung setzte man ihn nur mehr zu einem Viertel des ursprünglichen Betrages an. Auffallend: Der Einsatz, den Interessenten vor der Versteigerung zu leisten hatten, um teilnehmen zu können, blieb mit 500 Schilling unverändert. Man muss sich vor Augen halten: Die Gemeinde konnte über die Verpachtung der Jagd wahrscheinlich nur mehr ein Viertel der erwarteten Einnahmen lukrieren.
Die Schwierigkeiten bei der Versteigerung zeigen, wie die Wirtschaftskrise sich in allen Bereichen auswirkte.