Das Amtsblatt der Landesregierung nennt im 1935 in einem Versteigerungsedikt eine „Geflügelfam“ in Stinkenbrunn. Nähere Ortsangaben werden nicht genannt, die „Geflügelfarm“ muss allgemein bekannt gewesen sein. Wo stand sie?
Der Inhalt des Versteigerungsedikts:
„Am 19. Juni 1935 in Stinkenbrunn: 8 Uhr, Geflügelfarm. laut Versteigerungsedikt des Bezirksgerichts Eisenstadt GZ 1921/35: 3 Hühneraufzuchthallen, Wohnungseinrichtung, 1 Samovar, Radio, 70 Hühner“