1762: Ein Pferdediebstahl und seine Bestrafung

In den Eisenstädter Ratsprotokollen aus Theresianischer Zeit ist folgender Fall vermerkt, der sich um 1762 abgespielt hat:

„Josef Jauckh, hiesiger (=Eisenstädter) Inwohner, stiehlt in Stinkenbrunn ein Pferd im Werte von 3 Dukaten und verkauft es für 4 Gulden 10 Kreuzer dem Abdecker in Piesting.

Er erhält 30 Streiche auf der Prügelbank und wird auf ewige Zeiten aus der Stadt abgeschafft.“

Angemerkt:

Die Mühlen der Justiz mahlen vielleicht langsam, aber sie mahlen. Auch im 18. Jahrhundert. Der Eisenstädter Bürger Jauckh stahl im ungarischen Steinbrunn ein Pferd, das er über die Leitha-Grenze und Wiener Neustadt hinaus nach ins österreichische Piesting brachte und dort dem Abdecker (modern gesagt: Tierkörperverwertung) verkaufte. Leider geht aus dem Eintrag nicht hervor, wie der Fall aufgeklärt wurde.
Die Strafe für den Diebstahl eines „Klappergauls“ ist jedenfalls drakonisch. Die Strafe auf der Prügelbank wurde öffentlich vollzogen.

Quelle: A. A. Harmuth: Die Ratsprotokolle Eisenstadts in der Maria-Theresianischen Zeit. Burgenländische Heimatblätter 17, 1955, 180.

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